Statistische Auswertungen
Wie viele Gesamt-Keime maximal in der Zuluft einer Lüftungsanlage sein dürfen, wird in der Richtlinie SWKI VA 104-3 / VDI 6022 geregelt. Dort steht, dass eine Lüftungsanlage die Luft nicht schlechter machen darf, das heisst im Klartext, dass es in der Zuluft nicht mehr Keime als in der Aussenlauft haben darf. In diesen Regelwerken wird jedoch nichts über Schimmelpilze (wichtig für Allergiker) und über absolute Werte ausgesagt.
Jeder von GOAG gemessene Wert wird in einer Statistik ausgewertet. Je nach Resultat können wir so aufzeigen, dass ein Wert unbedenklich ist oder dass es sich lohnt, Massnahmen zu ergreifen, um die Luftqualität zu verbessern.